An Mandatsträger*innen: Zwei kommunale Investitionsprogramme

Das Wahlkreis-Büro von Niklas Wagener möchte speziell die unterfränkischen kommunalen Mandatsträger*innen auf zwei Programme (bis zu 85% Förderhöhe!) aufmerksam machen, die aber schon sehr bald ablaufen, nämlich Ende September und Mitte Oktober: „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ und „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

Die Infos dazu kommen ursprünglich vom Grünen Fraktionskollegen Markus Kurth.

Für beide Programme sind ausschließlich die Kommunen – Städte und Gemeinden – antragsberechtigt.

Die Programme richten sich nicht nach Größe der Städte oder Gemeinden, sondern nur nach Qualität der eingereichten Projekte. Kommunen haben die gleichen Chancen, es wird nach Zukunftsfestigkeit, Nachhaltigkeit, Innovation, schlicht nach Güte der Projekte entschieden, wobei es auch positiv ist, wenn sich die guten Maßnahmen akkumulieren.

Falls ein Projekt in Unterfranken eingereicht wird, würden wir uns freuen, wenn wir eine Kopie der eingereichten Antragsskizze per Mail bekommen könnten.

Es geht um die zwei Förderprogramme „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ und „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, die in der Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) liegen. Diese Programme ermöglichen es uns, kommunale Vorhaben und Investitionen direkt aus dem Bundeshaushalt zu fördern.

Die Bundesprogramme unterscheiden sich in Inhalt, Zielrichtung, Beantragungsmodalitäten und auch in der jeweiligen Terminsetzung. In jedem Fall gilt: die zuständigen Stellen (s.u.) sind für die Beratung der Skizzen oder des Antrags zuständig und die Antragsfristen sind natürlich bindend.

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Am 15. Juli 2022 wurde der diesjährige Projektaufruf vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gestartet und Städte und Gemeinden können – als Antragsberechtigte – bis einschl. 15. Oktober 2022 Projektskizzen zur Förderung von (mehrjährigen) Projekten einreichen.

Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ (Klima- und Transformationsfonds) leistet einen wesentlichen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch Förderung der gezielten Entwicklung, Vernetzung, Umsetzung und Modernisierung grün-blauer Infrastruktur. Insbesondere städtische und stadtnahe Freiräume sind vom Klimawandel besonders bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten und integrierenden Herangehensweise und Erprobung bedürfen.

Das Programm setzt auf Städte und Gemeinden, die – auch im Projektverbund – Klimaschutz und Klimaanpassung hochwirksam fördern wollen und deshalb Projekte mit hohem Innovationspotential, hohem Investitionsvolumen und hoher fachlicher Qualität einreichen und umsetzen wollen. Zusätzlich wird bei der Auswahl förderungswürdiger Projektskizzen auch auf gestalterische Qualität, Bürgerbeteiligung und/oder zeitnahe Wirksamkeit/Umsetzbarkeit geachtet. Die Möglichkeiten sind also weit gefasst und nicht abschließend, Projekte können sogar schon vorhandene kommunale Strategien/Maßnahmen unterstützen oder ergänzen.

Ein sehr zeitgemäßes, anspruchsvolles, realitätsnahes und inhaltsoffenes Programm also, welches der Bund ab einer Mindesthöhe von 1 Million EUR beantragter Fördersumme unterstützt. Die Zuschusshöhe des Bundes auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt bis zu 85 %. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht.

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Die Mitarbeitenden des BBSR versenden das sehr aussagekräftige Formular für die Projektskizze auf Anfrage per mail und stehen zur Beratung zur Verfügung. Unter dem folgenden link können alle wesentlichen Unterlagen abgerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, die die Projektskizze(n) zum 15.10.2022 (Ausschlussfrist) beim BBSR einreichen. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/anpassung-urbaner-raeume-an-klimawandel.html;jsessionid=7D54FB65E6FB87738577116D3953FA8B.live21321

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Sportstätten, Schwimmhallen, Jugend- und Kulturzentren sind wichtige Orte sozialer und kultureller Teilhabe.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 28. Juli 2022 zur neuen Förderrunde 2022 aufgerufen. Projektskizzen können ab dem 15. August 2022 bis einschl. 30. September 2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als der durchführenden Partnerin des Bundes eingereicht werden. Bis zum 23.09.2022 muss bei der zuständigen Landesbehörde auch eine Voranzeige zum geplanten Projekt eingereicht sein.

Auch dieses Programm ist über den Klima- und Sozialfonds im Bundeshaushalt 2022 fest verankert, um langfristig die Förderung mehrjähriger, investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung zu unterstützen. Die geförderten Projekte sollen eine hohe Qualität hinsichtlich ihrer energetischen Wirkungen und ihrer Anpassungsleistungen an den Klimawandel aufweisen. Für die Förderung von Bedeutung sind also Projekte mit baulich-energetisch-klimatischer Wirksamkeit und gesellschaftlicher und sozialer Integrationskraft für die Kommune.

Der Bundesanteil der Förderung beläuft sich jeweils auf 1 bis 6 Millionen EUR. Die Zuschusshöhe des Bundes auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist auf maximal 45% begrenzt, bei Kommunen in Haushaltsnotlage auf 75%. Die jeweiligen Bundesländer können sich über Ko-Finanzierung einbinden, die Eigenleistung der Kommune jedoch nicht grundlegend ersetzen. Für den diesjährigen Förderaufruf 2022 unterstützt der Bund insbesondere Schwimmhallen und Sportstätten, ohne den bestehenden kommunalen Sanierungsstau zu vernachlässigen.

Eine Besonderheit dieses Programms ist der Umstand, dass das notwenige Projektskizzenformular erst ab dem 15. August im easy-online-System beim BBSR abgerufen werden kann.

Der Förderaufruf 2022, das Anmeldeformular (Projektaufruf SJK2022) – das für eine Vorab-Planung und spätere Beantragung hilfreich ist – und die Kurzanleitung für easy-Online, sowie die Kontaktdaten (telefonisch und per Mail) für Fragen zu Projektaufruf und Fördermodalitäten stehen beim BBSR unter dem folgenden Link bereit:

Es ist wichtig und von Vorteil, wenn sich Städte und Gemeinden zügig über mögliche Projekte bzw. Projektkooperationen austauschen und um Beratung nachsuchen. Für die Beantragung einer Projektförderung zum Stichtag am 30.09.2022 ist u.a. die Finanzierungszusage der Kommune wesentlich sowie ggf. der Nachweis der Haushaltsnotlage.