Vortrag in Kulmbach mit der Energieagentur Nordbayern: Jetzt die Energiewende vor Ort beschleunigen! 1. März 20231. März 2023 Dienstag, 7.3. ab 19 Uhr: Das Energiewendebündnis Kulmbach möchte Bürgermeister*innen, Rät*innen und am Thema Interessierte einladen, um sich den Vortrag von Markus Ruckdeschel von der Energieagentur Nordbayern anzuhören und alle Antworten auf Fragen rund um die Möglichkeiten für Kommunen, Kreise und Bürger zu erfahren. Veranstaltungsort ist das Mönchshof Bräuhaus in der Hofer Str. 20, 95326 Kulmach Genügend Zeit für Fragen und einen wertvollen Erfahrungsaustausch ist eingeplant. Die Folgen des Klimawandels sind auch in Oberfranken zunehmend spürbar. Die Energiekrise hat sich mit dem Ukrainekrieg deutlich verschärft. Strom-und Gaspreise sind stark gestiegen. Leichtfertig haben wir uns seit vielen Jahren in eine fatale energiepolitische Abhängigkeit von menschenverachtenden Despoten wie Putin gebracht – und dies größtenteils unnötigerweise, denn eine eigene unabhängige Energieversorgung war und ist mit dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien dezentral vor Ort möglich, und zwar mit hoher regionaler Wertschöpfung. Die Bundesregierung und auch die Landesregierung in Bayern haben reagiert und neue Gesetzesvorgaben z.B. für Wind- und PV-Strom geschaffen. Diese eröffnen neben einem effektiveren Klimaschutz auch neue, sehr lukrative Chancen für Kommunen, die Bürgerschaft und die heimische Wirtschaft. Mehrere Gewinner können gleichzeitig profitieren! Deshalb lädt das Energiewendebündnis Kulmbach – ein seit 2013 erfolgreicher Zusammenschluss von kommunal aktiven Einzelpersonen, Vertretern des Bund Naturschutz und verschiedener sozial-ökologisch orientierter Parteien auch gerne Unterfränk*innen ein. Markus Ruckdeschel von der Energieagentur Nordbayern wird über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie und bei den PV- Freiflächenanlagen informieren. Der Ausbau der Windenergie lag lange Zeit in Bayern brach. Nun gibt es neuen Wind in der Sache. Die aktuellen gesetzlichen Bundesvorgaben besagen, dass 1,8 % der Landesfläche zu sogenannten „Windvorranggebieten“ ausgewiesen werden müssen. Dabei entfällt in den Windvorranggebieten für die Kommunen i.d.R. die Bauleitplanung; bei den PV – Freiflächenanlagen entscheidet jede Kommune bei den einzelnen Projekten selbst, am besten anhand eines Katasters oder einer Matrix. (Ausnahmen: EEG Gebiete wie Trassen-Randstreifen, Mülldeponien etc.). Wie geht man bei der Umsetzung und der Koordination verschiedener Projekte am besten vor? Hier sollen Möglichkeiten aufgezeigt und diskutiert werden, wie sich z.B. Stadtwerke, die Bürgerschaft und die Grundstücksbesitzer aufstellen und beteiligen können, damit die „Ökostrom-Ernte“ im und vor Ort gewinnbringend eingefahren und der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft nachhaltig, günstig und sozialverträglich zur Verfügung gestellt werden kann. Die kommunalen Einflussmöglichkeiten sollen dargestellt werden: Bürgerbeteiligung – Gemeinwohlabgabe – Kommunale Anlagen – Mischformen – Förderinstrumente …..