Novellierte Förderrichtlinie zur Förderung von Klimaanpassungs-Maßnahmen! 5. Oktober 20215. Oktober 2021 Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“, fördert das BMU solche Vorhaben, die Antworten auf die Folgen des Klimawandels wie Extremwetterereignisse, Hitze, Trockenheit, Starkregen, Hochwasser liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde dieses Programm initiiert, um die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken. Mit der nun erfolgten Neuausrichtung des Förderprogramm sollen die Betroffenen des Klimawandels künftig noch passgenauer gefördert werden. Ziel ist es, die Akteur*innen, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Es sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte, deren Erarbeitung und Umsetzung durch eine/n Klimaanpassungsmanager*in begleitet wird, geschaffen werden. Die Novellierung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurde nunmehr durch das BMU veröffentlicht. Darin sind zwei Förderschwerpunkte (A + B) vorgesehen. Im Förderschwerpunkt A sind die Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes durch Klimaanpassungsmanager*innen vorgesehen. Neu ist, dass die Förderung eine Personalstelle für einen Klimaanpassungsmanager*in vorsieht und erstmals auch eine ausgewählte investive Maßnahme umgesetzt werden kann. Gerade kleine und mittlere Kommunen sollen so unterstützt werden, den Einstieg in eine nachhaltige Klimaanpassung zu finden. Im Förderschwerpunkt B werdeninnovative Modellprojekte gefördert. Dabei kann es sich um eine Konzepterstellung und/oder eine Umsetzung im Sinne einer investiven Maßnahme handeln, um Klimaanpassung auch vor Ort sichtbar zu machen. Die Öffnung des nächsten Förderfensters für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ erfolgt noch vor Ende des Jahres im IV. Quartal 2021. Das Antragsfenster für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. Auf der Internetseite des Projektträgers, der ZUG gGmbH, können sich Interessierte registrieren, um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden. Außerdem ist die novellierte Förderrichtlinie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums veröffentlicht, um sich bereits vorab informieren und ggf. die Haushaltsplanungen anpassen zu können. Am 13.10.2021 bietet das Zentrum KlimaAnpassung zudem eine Online Sprechstunde zu dem Thema „Aktuelle Förderkulisse: Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (DAS)“ an. Die Anmeldung zur Online-Sprechstunde ist kostenlos und erfolgt über die Website des Zentrums KlimaAnpassung. Mehr Informationen