Infoblatt zur Bedarfsermittlung in Bayern 1. Februar 20241. Februar 2024 Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) ist gesetzlich verankert, dass allen Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden muss. Bedarfsermittlungsinstrument in Bayern – BIBay Die zur Teilhabe nötigen Hilfen werden mit einem Bedarfsermittlungsinstrument ermittelt. In Bayern ist es das BIBay. Dabei stehen die Wünsche und Ziele von Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im Mittelpunkt. Das BIBay orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Um Teilhabeleistungen zu erhalten, muss beim Bezirk ein formloser Antrag gestellt werden. Das persönliche Gespräch zur Bedarfsermittlung Um den Bedarf herauszufinden, führen die leistungsberechtigte/antragstellende Person und die interviewende Fachkraft (in der Regel vom Bezirk) ein Bedarfsermittlungsgespräch. Dieses findet auf Augenhöhe statt.Um eine angenehme Gesprächssituation herzustellen, empfiehlt sich: Eine Person des Vertrauens zum Gespräch mitnehmenDies kann zum Beispiel ein Familienmitglied, eine Freundin, ein Freund, eine Kollegin oder ein Kollege sein. Zusätzlich können eine gesetzliche Vertretung, eine Bezugsmitarbeiterin oder ein Bezugsmitarbeiter teilnehmen. Unterstützung bei der KommunikationFür die Kommunikation im Bedarfsermittlungsgespräch kann die passende Unterstützung angefordert werden, zum Beispiel Gebärdensprachdolmetschung, Fremdsprachenübersetzung, persönliche Assistenz oder Methoden der unterstützten Kommunikation (UK). Einen angenehmen Gesprächsort wählenDie leistungsberechtigte/antragstellende Person kann den Ort für das Gespräch selbst wählen, zum Beispiel die Wohnung, den Arbeitsplatz, die Wohngruppe oder das Büro des Bezirks. Dauer des Bedarfsermittlungsgesprächs Eine zeitliche Vorgabe für das Gespräch gibt es nicht. Die leistungsberechtigte/ antragstellende Person entscheidet selbst, wie lange das Gespräch dauern soll. Inhalte des Bedarfsermittlungsgesprächs Im Bedarfsermittlungsgespräch geht es um die Wünsche, Ziele und Bedarfe der leistungsberechtigten/antragstellenden Person. Diese stehen im Mittelpunkt. Auch über bestehende Barrieren, die die Teilhabe erschweren, wird gesprochen. Vorbereitung auf das Bedarfsermittlungsgespräch Vor dem Gespräch ist es sinnvoll, sich über die eigenen Ziele und Wünsche Gedanken zu machen: Wie und wo will ich wohnen? Was und wo will ich arbeiten oder lernen? Was will ich in meiner freien Zeit machen? Wie will ich meine sozialen Beziehungen und mein soziales Umfeld gestalten? Was ist mir in meinem Leben sonst noch wichtig? Was kann ich selbst und wo brauche ich Hilfe? Was sind meine Ziele? Informationen zum BIBay finden sich auch auf der Homepage des Bayerischen Bezirketags:www.bay-bezirke.de/gesamtplanverfahren.html Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Bedarfsermittlung Bei der Vorbereitung auf das Gespräch können Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und der Offenen Behindertenarbeit (OBA) unterstützen. Die Kontaktdaten finden sich hier:www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutbwww.stmas.bayern.de/inklusives-leben/offene-behindertenarbeit/index.php Nach dem Bedarfsermittlungsgespräch Nach dem Gespräch bekommt die leistungsberechtigte/antragstellende Person den BIBay-Bogen zugeschickt. In diesem sind die besprochenen Inhalte aufgeschrieben. Wenn etwas nicht stimmt, kann dies der interviewenden Fachkraft mitgeteilt werden. Der Bezirk erlässt im Nachgang einen Bescheid, in dem die gewährten Leistungen festgehalten sind. Wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann man dagegen Rechtsmittel einlegen. Hierbei sind die im Bescheid genannten Fristen unbedingt zu beachten. Spätestens nach zwei Jahren wird geprüft, ob die Leistungen passen oder verändert werden sollen. Infoblatt zur Bedarfsermittlung in Bayern Die Informationen stammen aus einem Infoblatt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.). Weitere Informationen finden Sie unter: https://lag-selbsthilfe-bayern.de/