Mit einem Antrag will Paul Knoblach, MdL erreichen, dass die Haltungsbedingungen für Puten in Bayern verbindlich an den Vorgaben des Gerichts und den Anforderungen des Tierschutzgesetzes ausgerichtet werden: „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Wer Tiere hält, muss ihre Grundbedürfnisse respektieren – dazu gehören Rückzugsmöglichkeiten, strukturierte Ställe und erhöhte Ruheplätze. Die Staatsregierung darf dieses Urteil nicht länger aussitzen.“
Schluss mit unwürdiger Massenhaltung von Puten in Bayern – keine Ausreden mehr für Tierschutz