Sprach-Kitas und der Wegfall der Förderung auf Bundesebene

Das Thema „Fortführung der SprachKitas“ schlägt hohe Wellen, fast täglich erreichen Kerstin Celina Schreiben von Kitas aus ganz Unterfranken und vielleicht seid ihr auch schon angesprochen worden. Ich halte es auch, ebenso wie die gesamte GRÜNE Landtagsfraktion, für enorm wichtig, dass die SprachKitas weitergeführt werden.

Es gibt für Bayern selbstverständlich die Möglichkeit, die SprachKitas weiterzuführen: der Bund gibt weitere vier Millionen Euros für die Kitas aus und zwar nur für Qualität in Kitas und eben nicht mehr für zusätzliche Beitragssenkungen, die unabhängig vom Einkommen gegeben werden und nichts bringen für die Kitas. Kerstin hält es für richtig, dass der Bund hier jetzt sehr viel Wert darauf legt, die Qualität zu stärken.

Anders war es beim letzten Gute-Kita-Gesetz der Vorgänger-Regierung aus CDU, CSU und SPD: rund 314 Millionen Euro standen damals in Bayern jeweils für die Jahre 2021 und 2022 aus dem Gute-Kita-Vertrag mit dem Bund zur Verfügung. Aber lediglich 119 Millionen Euro waren im ersten Jahr für die Qualitätsentwicklung der Kitas vorgesehen, der Rest floss in die Finanzierung der Beitragszuschüsse. D.h., über 60 (!) Prozent der Mittel aus dem Gute-Kita-Vertrag wurden für die billige Kita, also Beitragszuschuss für alle, ver(sch)wendet, der Löwenanteil der Gelder floss nicht in die Qualität Bayerischer Kitas. https://johannes-becher.de/allgemein/gute-kita-vertrag-gruene-fordern-fokus-auf-qualitaetsentwicklung/.

Die Bundesregierung hat sich jetzt darauf verständigt, dass eine Fortführung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Form des „Kita-Qualitätsgesetzes“ kommen soll und kommen muss und hat den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag damit Rechnung getragen. Ich halte den Referentenentwurf für sehr gelungen, da die Fördermittel ganz eindeutig und ganz klar für Qualitätsverbesserungen und gute Programme wie die Sprach-Kitas eingesetzt werden müssen, zusätzliche Beitragssenkungen können aus diesem Paket nicht mehr finanziert werden. Und die Verwendung der Mittel aus dem Bundesprogramm darf, wenn ich das recht im Kopf habe, nur bis zu 50% für Beitragsfreiheit verwendet werden. Bayern hat in der Vergangenheit aber mehr Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ für die Beitragsfreiheit verwendet und muss – wenn die CSU/FW an der bisherigen Beitragsfreiheit unabhängig vom Einkommen festhalten will – daher in Zukunft wahrscheinlich auch Landesmittel für die Beitragsfreiheit einsetzen. Damit bleiben Bundesmittel in beträchtlicher Höhe in Bayern übrig, die für die Fortführung des Sprach-Kita-Programms in Bayern verwendet werden können.

BR2 hat folgendermaßen dazu berichtet:

Bund gibt weitere vier Milliarden Euro für Kitas
Berlin: Das Bundesfamilienministerium hat die Pläne für das neue „Kita-Qualitätsgesetz“ konkretisiert. Laut einem Referentenentwurf sollen die Bundesländer in den kommenden beiden Jahren jeweils knapp zwei Milliarden Euro erhalten, um die Qualität in den Kindertagesstätten zu verbessern. Neue Beitragssenkungen sollen mit dem Geld nicht mehr finanziert werden dürfen. Stattdessen können die Fördermittel für zusätzliches Personal verwendet werden – etwa für die Sprachförderung – oder auch bei der Neugestaltung von Räumen und Spielflächen. – Das „Kita-Qualitätsgesetz“ knüpft an das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ an, das zum Jahresende ausläuft. Auch das endende Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ soll so ersetzt werden.
Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.08.2022 09:00 Uhr

Hier findet ihr das Info-Papier zum KiTa-Qualitätsgesetz, auch da stehen einige genauere Erläuterungen.

Wir GRÜNE in Bayern werden uns dafür einsetzen, dass die Sprach-Kitas auch in Bayern weiterarbeiten können. Wenn wir dazu beim CSU-Sozialministerium Unterstützung von Kitas und Verbänden und Kommunen bekommen, fände ich das sehr schön.