Radentscheid wurde nicht zugelassen

Das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“, bei dem viele von uns mitgewirkt haben, wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 7. Juni 2023 für nicht zulässig erklärt. Den Grund dafür, was das für Radverkehr in Bayern bedeutet und war unsere Forderungen weiterhin sind, erfahrt ihr hier: