Kerstin Celina: „Wer Schutz verspricht, muss ihn auch verbindlich finanzieren.“
Mit dem Gewalthilfegesetz hat der Bund einen Meilenstein erreicht: Erstmals besteht ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Jetzt ist Bayern gefordert, diese Vorgaben in Landesrecht umzusetzen. Doch der Gesetzentwurf der Staatsregierung bleibt aus Sicht Celinas deutlich hinter den Möglichkeiten des Bundesgesetzes zurück:
„Schutz vor Gewalt gibt es nicht zum Nulltarif. Wer Betroffenen Schutz und Beratung verbindlich zusichern will, muss dafür auch die finanziellen Voraussetzungen schaffen. Genau daran fehlt es beim Gesetzentwurf der Staatsregierung: Vieles bleibt vage, zentrale Fragen werden auf später verschoben. Das wird weder den Vorgaben des Bundes noch den konkreten Hilfebedarfen der Betroffenen gerecht. Unser Änderungsantrag schafft hier mehr Verbindlichkeit, sorgt für eine dauerhafte finanzielle Absicherung und legt die Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau der Hilfsangebote.“
Die Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen reichten zum Plenum am 22.07.2026 einen Änderungsantrag zum Ausführungsgesetz ein (Drucksache: 19/11979). Ziel ist, die Vorgaben des Bundes konsequent umzusetzen und ein dauerhaft tragfähiges Gewalthilfesystem in Bayern gesetzlich abzusichern.
Konkret fordern sie einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für ein bedarfsgerechtes Gewalthilfesystem, eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, Schutz- und Beratungsstellen sowie Fachstellen, die verbindliche Verankerung von Präventionsmaßnahmen einschließlich der Täterarbeit und eine bessere Vernetzung aller beteiligten Einrichtungen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass alle von Gewalt betroffenen Menschen berücksichtigt werden und niemand durch starre Vorgaben zur Aufenthaltsdauer in Schutzeinrichtungen zusätzlich belastet wird.
Gewaltschutz bedeutet weit mehr als ausreichend Frauenhausplätze. Ein wirksames Hilfesystem beginnt früher: Es setzt auf Prävention, stärkt die Arbeit mit gewaltausübenden Personen, sorgt für eine enge Vernetzung der beteiligten Stellen und stellt die notwendigen finanziellen Mittel dauerhaft bereit. Genau diese Bausteine schreibt das Bundesgesetz ausdrücklich vor. Deshalb müssen sie auch verbindlich im bayerischen Ausführungsgesetz verankert werden.
Die Landtags-Grüne in Bayern haben sich in den vergangenen Monaten konsequent dafür eingesetzt, dass das Gewalthilfegesetz des Bundes in Bayern zügig und ambitioniert umgesetzt wird. Auf deren Initiative hin hat der Bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, rechtzeitig ein Landesausführungsgesetz vorzulegen. Jetzt kommt es darauf an, dass dieses Gesetz seinem Anspruch auch gerecht wird: Wer Gewalt wirksam bekämpfen will, muss Prävention, Schutz und Beratung gleichermaßen stärken – und zwar verbindlich.