Informationen zur Wahl

Am 8. Oktober wird eine neue Regierung gewählt! Dann wird entschieden, ob die derzeitige Landesregierung und auch der amtierende Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Amt bleiben. Die Bayerische Landtagswahl findet alle fünf Jahre statt. Am gleichen Tag wird auch die Zusammensetzung des Bezirkstags Unterfranken gewählt. Hier findet ihr wichtige Informationen zur Wahl:

Das sind unsere Kandidierenden für die Wahlen 2023

Näheres zu unseren jeweils 19 Kandidierenden für die Wahlen 2023 finden Sie hier:

Das sind unsere Wahlprogramme für die Wahlen 2023

Wichtige Informationen zur Wahl

Wählen darf man, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist und wenn man und seit mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Bayern lebt.
Bei der Bezirkswahl darf man nur teilnehmen, wenn man mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Unterfranken lebt.

Du kannst deine Stimme so abgeben:
Die Gemeinden und Städte verschicken Wahlbenachrichtigungen. Damit weißt du, dass du wahlberechtigt bist.

1. Du gehst am 8.10. in dein Wahllokal. Dort kannst du den Stimmzettel vor Ort ausfüllen. Bring unbedingt die Wahlbenachrichtigung mit.
2. Du kannst auch per Briefwahl wählen. Das kannst du auf der Wahlbenachrichtigung eintragen und wieder an die Gemeinde geben. Dann erhälst du die Briefwahlunterlagen per Post und kannst sie ausfüllen und wieder bis zum 8.10. um 18 Uhr abgeben.

Für die Landtagswahl und die Bezirkswahl bekommt ihr JE zwei Stimmzettel. Dort könnt ihr zwei Kreuze machen, denn ihr habt eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählt man eine Kandidat*in aus dem eigenen Stimmkreis. Dadurch sollen alle Wahlkreise eine Repräsentant*in im Landtag haben. So werden insgesamt 91 Sitze im Landtag über die Erststimme vergeben. Dafür macht ihr ein Kreuz im betreffenden Feld auf dem Stimmzettel A. Der Stimmkreis ist übrigens ein Gebiet, in dem du wohnst. In welchem Stimmkreis du wohnst, siehst du unter „Stimmkreise“.
Es gewinnt diejenige Kandidat*in, der oder die die meisten Stimmen erhält. Dafür reicht die relative Mehrheit.

Mit der Zweitstimme gibt man einer Partei eine Stimme. Jee mehr Stimmen ein Kandidat oder eine Kandidatin bei der Zweitstimme bekommen hat, desto weiter steigt er oder sie auf der Parteiliste nach oben und ziehen gegebenenfalls in den Landtag ein.

Die 10 Stimmkreise in Unterfranken entsprechen nicht den Landkreisen. Hier erfährst du, zu welchem Stimmkreis du gehörst. Unsere Kandidierenden wurden nach Stimmkreisen gewählt. Du siehst unter „Kandidierende“, wer in deinem Stimmkreis als Direktkandidat*in antritt.

601: Aschaffenburg-Ost
Vom Landkreis Aschaffenburg die Gemeinden
Alzenau, Bessenbach, Geiselbach, Hösbach, Kahl a.Main, Karlstein a.Main, Kleino-
stheim, Laufach, Mömbris, Rothenbuch, Sailauf, Waldaschaff, Weibersbrunn die Verwaltungsgemeinschaften
Heigenbrücken (= Heigenbrücken, Heinrichsthal),
Mespelbrunn (= Dammbach, Heimbuchenthal, Mespelbrunn),
Schöllkrippen (= Blankenbach, Kleinkahl, Krombach, Schöllkrippen, Sommerkahl, Westerngrund, Wiesen), (übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 602)

602: Aschaffenburg-West
Kreisfreie Stadt Aschaffenburg,
vom Landkreis Aschaffenburg die Gemeinden
Glattbach, Goldbach, Großostheim, Haibach, Johannesberg, Mainaschaff, Stockstadt
a.Main, (übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 601)

603: Bad Kissingen
Landkreis Bad Kissingen,
vom Landkreis Rhön-Grabfeld die Gemeinden
Bischofsheim a.d.Rhön, Oberelsbach, Sandberg die Verwaltungsgemeinschaften
Fladungen (= Fladungen, Hausen, Nordheim v.d.Rhön),
Ostheim v.d.Rhön (= Ostheim v.d.Rhön, Sondheim v.d.Rhön, Willmars)
(übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 604)

604: Haßberge, Rhön-Grabfeld
Landkreis Haßberge,
vom Landkreis Rhön-Grabfeld die Gemeinden
Bad Königshofen i.Grabfeld, Bad Neustadt a.d.Saale die Verwaltungsgemeinschaften
Bad Königshofen i.Grabfeld (= Aubstadt, Großbardorf, Herbstadt, Höchheim, Sulzdorf a.d.Lederhecke, Sulzfeld, Trappstadt),
Bad Neustadt a.d.Saale (= Burglauer, Hohenroth, Niederlauer, Rödelmaier, Salz, Schönau a.d.Brend, Strahlungen),
Heustreu (= Heustreu, Hollstadt, Unsleben, Wollbach),
Mellrichstadt (=Bastheim, Hendungen, Mellrichstadt, Oberstreu, Stockheim), Saal a.d.Saale (= Großeibstadt, Saal a.d.Saale, Wülfershausen a.d.Saale)
(übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 603)

605 Kitzingen
Landkreis Kitzingen, vom Landkreis Schweinfurt die Gemeinde Kolitzheim
die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen (= Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Lülsfeld,
Michelau i.Steigerwald, Oberschwarzach, Sulzheim), (übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 608)

606 Main-Spessart: Landkreis Main-Spessart

607 Miltenberg: Landkreis Miltenberg

608 Schweinfurt
Kreisfreie Stadt Schweinfurt,
vom Landkreis Schweinfurt die Gemeinden
Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Grettstadt, Niederwerrn, Poppenhausen, Röthlein, Schonungen, Schwebheim, Senn- feld, Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen, Wasserlosen, Werneck
die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (= Schwanfeld, Wipfeld)
(übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 605)

609 Würzburg-Land
Vom Landkreis Würzburg die Gemeinden
Eisingen, Gaukönigshofen, Güntersleben, Hausen b.Würzburg, Höchberg, Kleinrinder- feld, Kürnach, Leinach, Neurunn, Ochsenfurt, Randersacker, Reichenberg, Rimpar, Theilheim, Thüngersheim, Unterpleichfeld, Veitshöchheim, Waldbrunn, Waldbüttel- brunn, Zell a.Main
die Verwaltungsgemeinschaften
Aub (= Aub, Gelchsheim, Sonderhofen),
Bergtheim (= Bergtheim, Oberpleichfeld),
Eibelstadt (= Eibelstadt, Frickenhausen a.Main, Sommerhausen, Winterhausen), Estenfeld (= Eisenheim, Estenfeld, Prosselsheim),
Giebelstadt (= Bütthard, Giebelstadt),
Helmstadt (= Helmstadt, Holzkirchen, Remlingen, Uettingen),
Hettstadt (= Greußenheim, Hettstadt),
Kirchheim (= Geroldshausen, Kirchheim),
Kist (= Altertheim, Kist),
Margetshöchheim (= Erlabrunn, Margetshöchheim),
Röttingen (= Bieberehren, Riedenheim, Röttingen, Tauberrettersheim)
(übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 610)

610 Würzburg-Stadt
Kreisfreie Stadt Würzburg, vom Landkreis Würzburg die Gemeinden Gerbrunn, Rottendorf, (übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 609)

Quelle: https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/bezirkswahlen/system/stimmkreise_2023.pdf