Innenministerium veröffentlicht Voraussetzungen für Hybridsitzungen 3. Mai 20213. Mai 2021 Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 29.04. die Möglichkeit geschaffen, dass die Ratsmitglieder bei Sitzungen nicht unbedingt im gleichen Raum sitzen müssen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit reicht, die Sitzungen als „hybrid“ stattfinden zu lassen. Der Bürgermeister muss dabei immer in Präsenz tagen, ebenso muss jede Sitzung als Präsenzsitzung vorbereitet werden. Neu ist, dass man bei Videozuschaltung seine Stimme abgeben kann. Bislang war nur die Beratung möglich. Hier geht es zum Dokument: IMS-v.-29.04.2021-Gesetz-zur-Aenderung-der-GO-LKrO-BezO-und-weiterer-Gesetze-zur-Bewaeltigung-der-Corona-Pandemie-HybridsitzungenHerunterladen