Besserer Rechtsschutz für Kapitalanleger*innen

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) war die erste Reaktion des deutschen Gesetzgebers darauf, dass das herkömmliche deutsche Zivilprozessrecht bei vielen tausend von ein und demselben Sachverhalt betroffenen Kläger*innen an seine Grenzen stößt. Die Musterverfahren waren bisher unnötig kompliziert und langwierig. Das hat der Bundestag jetzt geändert. Unsere Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann war Berichterstatterin für das Gesetz.