Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) war die erste Reaktion des deutschen Gesetzgebers darauf, dass das herkömmliche deutsche Zivilprozessrecht bei vielen tausend von ein und demselben Sachverhalt betroffenen Kläger*innen an seine Grenzen stößt. Die Musterverfahren waren bisher unnötig kompliziert und langwierig. Das hat der Bundestag jetzt geändert. Unsere Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann war Berichterstatterin für das Gesetz.
Besserer Rechtsschutz für Kapitalanleger*innen