Antragstellung für Förderprogramm „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ läuft noch bis 31. Januar 2022

Patrick Friedl, Sprecher für Klimaanpassung in der Landtagsfraktion, weist auf die Förderrichtlinie Klimaanpassung hin, die die ZUG gGmbH (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) umsetzt.

Hier sind noch bis 31. Januar 2022 in der ersten Stufe Anträge für das Förderprogramm „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ möglich, so Patrick Friedl.

Förderschwerpunkte sind:
Förderschwerpunkt A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
Maximale Zuwendung: 225.000 Euro
Projektlaufzeit
: maximal 24 Monate
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts durch Anpassungsmanager*innen (befristete Personalstelle). Das Anpassungskonzept betrachtet integriert die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Klimaanpassung in der Kommune und berücksichtigt zugleich Synergien, Schnittstellen und positive Nebeneffekte gegenüber den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Förderschwerpunkt A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
Maximale Zuwendung: 275.000 Euro
Projektlaufzeit: maximal 36 Monate
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Begleitung der Umsetzung des unter A.1 erstellten oder eines vergleichbaren nachhaltigen Anpassungskonzepts (z.B. ehemaliges NKI-Teilkonzept „Anpassung an den Klimawandel“) durch Klimaanpassungsmanager*innen auf der Grundlage einer befristeten Personalstelle. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass das Anpassungskonzept mit seinen prioritären Maßnahmen vor Ort umgesetzt wird. Während der Begleitung der Umsetzung ist die Beantragung von weiteren Fördermitteln für investive Maßnahmen (siehe A.3 oder B II) möglich.

Förderschwerpunkt A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
Maximale Zuwendung: 200.000 Euro
Projektlaufzeit: maximal 36 Monate
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme (investive Maßnahme) im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts. Förderfähig sind auch Maßnahmen auf der Grundlage eines von A.1 unabhängig erarbeiteten kommunalen Anpassungskonzepts. Dieses muss die Kriterien eines nachhaltigen Anpassungskonzepts unter A.1. erfüllen. Ziel der Förderung ist es, die Kommune bei der Umsetzung des Anpassungskonzepts zu unterstützen und die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen im Sinne einer Vorbildfunktion sichtbar in der Kommune zu verankern.

Hier der Link zur Beschreibung der Förderrichtlinie:

www.z-u-g.org/…-klimawandels

und hier zur Förderrichtlinie selbst:

www.z-u-g.org/fileadmin/user_upload/download_pdf/DAS/DAS_Foerderrichtlinie_2021.pdf


Für erste Fragen zum Thema Klimaanpassung, zur neuen Förderrichtlinie und zu weiteren Fördermöglichkeiten steht das Zentrum KlimaAnpassung zur Verfügung:
Beratungshotline: 030 – 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de
www.zentrum-klimaanpassung.de/beratung


Für weitere Fragen – insbesondere zur konkreten Antragstellung – steht die ZUG zur Verfügung. Sie ist telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 15.00 Uhr zu erreichen unter folgender Nummer: 030 – 700 181-733 oder auch mit Fragen zur Antragstellung per E-Mail an: kontakt@z-u-g.org