MdL Kerstin Celina: „Pille danach“ nach einer Vergewaltigung muss endlich kostenlos für alle werden!

Die „Pille danach“ nach einer Vergewaltigung ist nach aktueller gesetzlicher Lage NICHT für alle kostenlos, eigentlich unglaublich, oder? Auch die Kosten für spezielle Untersuchungen nach einer Vergewaltigung müssen in manchen Fällen vom Opfer übernommen werden.

Hintergrund ist, dass die „Pille danach“ nicht als kurative, medizinische Leistung zählt, sondern als präventive, verhütende Leistung, und für die gelten andere Regelungen. Das heißt, der Arzt bzw. die Ärztin geben ein Rezept dafür, aber ob die Leistung von der Krankenkasse ganz, mit oder ohne Zuzahlung übernommen wird, hängt nicht davon ab, warum die „Pille danach“ verschrieben wurde – nämlich wegen einer Vergewaltigung, sondern von anderen Kriterien, z.B. vom Alter und der Krankenversicherung. Generell gilt aktuell: Empfängnisverhütung ist keine Leistung der Krankenversicherung, deswegen nicht kurativ und auch nicht präventiv zur Gesundheitsförderung, weil Schwangerschaft ja keine Krankheit ist.

Dieses Thema hat mich in den letzten Wochen intensiv beschäftigt. Grund dafür war eine Petition an den Bayerischen Landtag, die ich dort als Berichterstatterin vertreten habe. Die Petition wurde mit Mehrheit positiv beschieden im Landtag und geht jetzt an den Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Petentin hat ihren eigene Fall öffentlich gemacht, bittet in der Petition darum, nicht ihren Einzelfall zu lösen, sondern eine generelle Regelung für alle zu schaffen. Sie hat den Mut mit ihrem Namen und ihrer persönlichen Geschichte öffentlich für dieses Thema zu stehen, Gudrun Stifter. Der Fall wurde aufgegriffen von der BILD Zeitung, SAT 1 Morgenmagazin, RTL Nachtmagazin, Antenne Bayern und dem Sonntagsblatt – letztere Quelle ist definitiv die beste, um sich ein Bild zu machen: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/vergewaltigungsopfer-menschenrechte-menschenwuerde

Aktuell ist es so, dass die Pille danach bis 18 mit Rezept kostenlos ist für gesetzlich Versicherte, 18-21-jährige zahlen die Rezeptgebühr, ab 22 Jahren kostet sie 15-35 Euro. Bei privat Versicherten ist es generell abhängig von der Krankenkasse und bei Frauen ohne hiesige Krankenversicherung, egal ob es eine hier nicht versicherte Touristin ist, sie aus der privaten Versicherung rausgeflogen ist oder nie drin gewesen war in einer Versicherung.

Die „Pille danach“ gilt bislang „versicherungsfremde Leistung“. Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung sagt: „Aus Sicht des BMG sind die Leistungen versicherungsfremd, die ‚familienpolitisch motiviert und von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind‘ …. Nach § 2 Absatz 1 PauschAV in Verbindung mit der Anlage sind danach als „versicherungsfremde Ausgaben“ einzustufen: Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch https://www.bundestag.de/resource/blob/480530/23a869c6255b792438e527625bcb7e46/wd-9-051-16-pdf-data.pdf

Klar ist: nach einer Vergewaltigung sollte man mit der Frauenärztin überhaupt nicht diskutieren müssen, ob Pille danach was kostet oder nicht, ebenso welche Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten rein präventiv sind (und nur eingeschränkt übernommen werden) oder kurativ sind (dann werden sie übernommen). Eine Lösung wird es auf Bundesebene geben, da bin ich sicher, ich war mit unseren Bundestagsabgeordneten dazu in Kontakt. Und hurra: im Koalitionsvertrag steht auf Seite 115, ab Zeile 3877, ein ganzes Kapitel über „Reproduktive Selbstbestimmung“ – endlich werden die selbstverständlichen Rechte der Frauen auch klar benannt und beschrieben, darunter auch der Passus: „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung“ und „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben“. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, oder? Jetzt wird es jedenfalls Zeit!