Erneuerung, die uns stärker macht! Du bist gefragt: In der anstehenden Urabstimmung im Juni 2026 geht es um zentrale Reformen für unsere Satzung. Im April 2025 hat der Länderrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, eine Satzungskommission einzusetzen, die sich mit der Erneuerung unserer Parteistrukturen beschäftigt. Aufgabe der Kommission ist es, Vorschläge zur Weiterentwicklung unserer Strukturen, Organe und Prozesse zu erarbeiten, um unsere Partei zukunftsfähiger, transparenter und schlagkräftiger zu machen. Parteirat und Bundesvorstand haben daraufhin gemeinsam beschlossen, auf Basis der Empfehlungen der Satzungskommission, den Mitgliedern 17 Abstimmungsfragen in einer Urabstimmung vorzulegen. Mit diesem Beschluss startet gemäß unserer Urabstimmungsordnung der offizielle Urabstimmungsprozess. Nun sind unsere Mitglieder aufgerufen, sich einzubringen, mitzudiskutieren und ihre Stimme abzugeben. Die Urabstimmung ist eine der stärksten demokratischen Formen unserer innerparteilichen Willensbildung. Sie steht für das, was uns als Partei ausmacht: Basisdemokratie, Teilhabe und Verantwortung.
Unsere Strukturen sollen mit unserem Wachstum, den Erwartungen unserer Mitglieder und einer sich verändernden politischen Beteiligung Schritt halten. Die Weiterentwicklung unserer Satzung ist daher nicht nur eine organisatorische Frage. Sie ist eine Entscheidung darüber, wie wir künftig zusammenarbeiten, Verantwortung übernehmen und unsere politische Zukunft gestalten wollen.
Zeitplan der Urabstimmung
- 02. März 2026: Die Urabstimmung wird mit dem Beschluss von Bundesvorstand und Parteirat eingeleitet.
- Bis 31. März 2026: Stellungnahmen zu den Inhalten der Urabstimmung können über ein Online-Formular sowie per Mail und Post eingereicht werden.
- Bis Ende April 2026: Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesichtet, in einem Reader exemplarisch zusammengefasst und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Reader gilt als gemeinsame Basis für die weiteren Debatten in der Partei.
- 30. April 2026: Stichtag zur Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder (siehe unten).
- Mitte Mai 2026: Verschickung der Wahlbenachrichtigungen.
- 9. Juni bis 30. Juni 2026: Alle Mitglieder können entweder digital oder per Brief über die Satzungs-änderungen abstimmen.
- Anfang Juli: Beginn der Auszählung und anschließende Ergebnisverkündung.
Du bist Mitglied? Dann bitte:
• prüfe deine in Sherpa hinterlegte E-Mail-Adresse bei deiner Kreisgeschäftsführung oder Schatzmeister*in
• aktualisiere deine Postanschrift (insbesondere, wenn eine Briefwahl gewünscht ist),