Der Länderrat ist das oberste beschlussfassende Organ zwischen den Bundesversammlungen (BDKen).
Der Länderrat beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden
Dem Länderrat gehören die Mitglieder des Parteirates an, Delegierte aus den Landesverbänden, die SprecherInnen und der/die parlamentarische GeschäftsführerIn der Bundestagsfraktion, Mitglieder der Gruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, Mitglieder des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND und Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaften
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