MdL Celina und MdL Friedl: Keine Deponie im Wasserschutzgebiet

Die Main-Post berichtete. Kerstin Celina, MdL aus Kürnach, und Patrick Friedl, MdL aus Würzburg: „Wir anerkennen das Bemühen von Wasserwirtschaftsamt und Bergamt, unter den gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür Sorge zu tragen, dass ein Schaden für das Grundwasser und damit für das Trinkwasser im Wassereinzugsgebiet der „Zeller Quellen“ möglichst gering zu halten. So wird das Deponieren von Dämm-Material, radioaktiven Abfällen, asbest- und PFC-haltigen Abfällen ausdrücklich untersagt. Angesichts des voraussichtlich anfallenden Bauschutts in den nächsten Jahrzehnten, z.B. durch Haussanierungen, muss sichergestellt werden, dass diese Grundwasser gefährdenden Abfälle nicht auf eine DK1 Deponie in Helmstadt gelangen können. Wir sehen die Gefahr, dass bei einem weit über ein Jahrzehnt laufenden Verfüll-Betrieb der Deponie es dennoch passieren kann, denn überall da, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.

Auch vermissen wir die angemessene Auseinandersetzung mit dem Thema Starkregen und Sturzfluten. Aufgrund der Zunahme an Extremwetterlagen steht auch für den Bereich der Deponie in Helmstadt zu befürchten, dass bereits in der Zeit des Verfüll-Betriebs der DK1-Deponie ein Starkregenereignis von bis zu hundert Litern und mehr nicht ausgeschlossen werden kann. Die im Bescheid vorgesehenen Vorkehrungen und Dimensionierungen reichen hier bei weitem nicht aus. Es ist lediglich vorgeschrieben, dass „sicher zu stellen [ist], dass im Sickerwassersammelbecken zu jeder Zeit ein Reservevolumen von mindestens 145 m3 für Starkregenereignisse frei bleibt“.

Wir halten die Standortwahl für eine Deponie innerhalb eines Wasserschutzgebietes von vorneherein für falsch. Wäre das Wasserschutzgebiet schon ausgewiesen, würde nach unserer Überzeugung niemand ernsthaft auf die Idee kommen, in diesem Gebiet, noch dazu in einem Bereich mit geringer Überdeckung und relativ schnell wirksamer Gefahr für die Trinkwasser-Quellen, dort eine Z2-Deponie zu betreiben, geschweige denn eine DK1-Deponie vorzuschlagen. Als hoch problematisch sehen wir die Argumentation, dass weil aktuell eine weitere Z2-Deponie dort genehmigt ist, eine DK1-Deponie mit Auflagen ein vermeintlich geringeres Gefahrenpotential für den Grundwasserkörper hätte. Wir finden, das über einem der wertvollsten Grundwasserkörper der Region, der unter anderem nahezu die Hälfte der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgt, Risiken für das Grundwasser möglichst umfassend ausgeschlossen werden müssten. Gestützt sehen wir dies auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Klimagesetzgebung des Bundes, worin erstmals auch das Recht nachfolgender Generationen auf den Schutz vor Umweltbelastungen festgestellt wurde.

Wir kritisieren, dass die Genehmigung für die DK1-Deponie durch den Planfeststellungsbescheid jetzt kurz vor der Wahl gekommen ist und die Unterlagen der Öffentlichkeit aber erst nach der Wahl zur Verfügung gestellt werden sollten. Außerdem kritisieren wir scharf, dass das Verfahren zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes durch den Landrat bis heute nachdrücklich verzögert wurde, obwohl die Planunterlagen seit 23. Januar 2023 vollständig vorliegen. So wurde eine Genehmigung der DK1-Deponie vor Erweiterung des Wasserschutzgebiets begünstigt.

Um es kurz zu sagen: Eine Deponie gehört nicht in ein Trinkwasserschutzgebiet. Wir erwarten, dass alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten seitens der Söder-Regierung ausgeschöpft und geschaffen werden, um eine Deponie in Wasserschutzgebieten zu verhindern und auszuschließen. Hierzu erwarten wir, dass die bestehende Genehmigung für eine Z2-Deponie in Frage gestellt und aufgehoben wird. Wasserschutz muss in Bayern endlich Vorrang bekommen! Der Bayerische Weg im Wasserschutz ist gescheitert. Die Erdüberhitzung zwingt zum raschen Politikwechsel.“

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