Amtsgericht Schweinfurt verurteilt 65-Jährigen wegen Morddrohung gegen Paul Knoblach MdL zu Gefängnisstrafe

Amtsgericht Schweinfurt verurteilt 65-Jährigen wegen Morddrohung zu Gefängnisstrafe. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bild: Hannes Helferich.

Am 22. September 2023, ein Freitag, stand Paul Knoblach nachmittags mit zwei Parteifreunden am Wahlkampfstand von Bündnis 90/Die Grünen in der Spitalstraße/Ecke Kronengässchen in der Schweinfurter Innenstadt. Im Oktober war Landtagswahl. Als ein Mann auf sie zukommt, sprechen die Grünen ihn an und fragen ihn, ob sie ihm etwas anbieten können. „Mein Angebot an euch ist eine Kugel in den Kopf“, entgegnet der Passant. Tage später wiederholt der Mann aus dem Landkreis diese Drohung. Bei einer Hausdurchsuchung findet die Polizei im Fahrzeug des Mannes eine Schreckschusswaffe und einen Baseballschläger.

Das Amtsgericht Schweinfurt hat den 65-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt jetzt am 5. Juli 2024 wegen Bedrohung, Beleidigung und versuchter Nötigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er noch keine Vorstrafen hatte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt: Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, der 65-Jährige ist einem Bewährungshelfer unterstellt, muss sich regelmäßig dort melden. Außerdem muss er 100 Arbeitsstunden leisten und 250 Euro Geldbuße zahlen.

Für Paul Knoblach zeigt das Urteil, „dass unser Rechtsstaat funktioniert“. Die Polizei habe schon nach der angezeigten ersten Drohung sofort reagiert, danach intensiv ermittelt und auch die Justiz mit ihrer Arbeit klar gemacht, dass „es Regeln gibt und die rote Linie in diesem Fall weit überschritten war“. Der Amtsrichter hatte dem Angeklagten deutliche Worte ins Stammbuch geschrieben. „Wir haben es mit einem wirklich massiven Vorfall zu tun“, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Für gut und richtig hält Knoblach auch, dass die Waffe und das Schlaggerät eingezogen wurden.