Bayern barrierefrei 2023 – eine ernüchternde Bilanz

Ein Bericht von Kerstin Celina MdL: Barrierefreiheit existiert – aber nur in 63 % der öffentlichen Gebäude in Bayern. Dieser Wert ist beschämend niedrig, da er eben nicht 63 % der Gebäude in Bayern umfasst, sondern nur den Zustand von staatlichen Gebäuden wie Ministerien und staatliche Museen widerspiegelt. Die Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderung erfasst das kaum, sie gehen stattdessen in kommunale Schulen, Theater, Behörden und Kitas, müssen zum Friseur, zum Zahnarzt ins Krankenhaus und sind mit dem Bus unterwegs oder suchen – oft vergeblich – einen freien Behindertenparkplatz in der Nähe ihres Ziels. Zehn Jahre, nachdem Ministerpräsident Seehofer persönlich in seiner Regierungserklärung verkündet hat, Bayern im gesamten öffentlichen Raum bis 2023 barrierefrei zu machen, sind die Ergebnisse ernüchternd, übrig bleibt ein weiteres, nicht eingelöstes Versprechen der CSU.

Sind „staatliche Schulen“ eigentlich „staatliche Gebäude“ und Teil dieser 63 %? Nein, sind sie nicht. „Staatliche Schulen“ bedeutet nur, dass der Freistaat die Kosten für die Lehrer*innen übernimmt. Das Schulgebäude wird von den Schulaufwandsträgern errichtet, in Stand gehalten und umgebaut. Die staatliche Schule gehört zum „öffentlichen Raum“, aber in der Aufzählung der öffentlichen Gebäude in Bayern sind sie sicher nicht enthalten. Immerhin: Für Schulbaumaßnahmen zur Inklusion gibt es inzwischen schon ab 25.000 Euro Baukosten Zuschüsse, das ist positiv und erleichtert notwendige Umbaumaßnahmen. Auf der Ministeriumsseite heißt es: „Das Bayerische Finanzministerium, das für die FAG-Förderung zuständig ist, hat zur Unterstützung des Ziels „Bayern barrierefrei“ und der Inklusion im Jahr 2014 die Bagatellgrenze bei kommunalen Schulbaumaßnahmen von 100.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. So sind Aufwendungen für den Einbau von Treppenliften oder behindertengerechten Aufzügen nun schon ab einem Betrag von 25.000 Euro FAG-förderfähig“. Realistischerweise werden Baumaßnahmen allerdings aktuell kaum zeitnah umgesetzt werden können, wenn ein Schulkind mit Inklusionsbedarf vor der Tür steht. Sinnvoll wäre es, die Schulen im Vorfeld so auszustatten, dass ein inklusiver Unterricht in einem inklusiv gebauten Gebäude möglich ist, davon sind wir allerdings noch weit entfernt.

Dieser Kommentar von Kerstin Celina MdL wurde in der Süddeutschen Zeitung aufgenommen:

Die Staatsregierung hat für diese Bereiche in den vergangenen 10 Jahren kein zusätzliches Geld in nennenswerter Höhe für diese Bereiche bereitgestellt.. https://www.sueddeutsche.de/bayern/kabinett-muenchen-ministerin-barrierefreiheit-kommt-allmaehlich-voran-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230116-99-237747