Wissenswertes zur Kommunalwahl

Am Sonntag, 8. März finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen:

Was wählen wir?

Am 8.3.2026 werden gewählt:
a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte

Nur wenige Bürgermeister- und Landratswahlen finden außerhalb dieses Termins statt, falls nämlich die Amtszeit einer amtierenden ersten Bürgermeisterin, eines amtierenden ersten Bürgermeisters, einer amtierenden Landrätin oder eines amtierenden Landrats nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderates bzw. Kreistages übereinstimmt, z. B. nach Tod oder Rücktritt einer vorherigen Amtsinhaberin oder eines vorherigen Amtsinhabers.

Wann findet die Wahl statt?

Am Sonntag, 8. März sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal du zugeteilt bist, hängt von deiner Wohnadresse ab. Die Information zu deinem zugehörigen Wahllokal findest du auf den Wahlbenachrichtigungen, die am 17. Februar verschickt werden. Darüber kannst du auch Briefwahl anfordern, sodass dir alle Unterlagen per Post geschickt werden. Diese musst du zwingend bis Sonntag, 8.3. um 18 Uhr in den Briefkasten deiner Gemeinde eingeworfen haben.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind:

  • alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • die am 8.3. mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
  • sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten (Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist)
  • nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 42. Tag vor der Wahl (25. Januar 2026) bei einer Gemeinde in Bayern für eine Wohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten von ihrer Gemeinde bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (15. Februar 2026) eine postalische Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten.

Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich?

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel, nämlich zur Wahl
a) der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters, zu wählen mit 1 Stimme
b) der Landrätin oder des Landrats, zu wählen mit 1 Stimme
c) der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder und
d) der Kreisrätinnen und der Kreisräte.

Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jede wahlberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht ganz oben auf dem Stimmzettel. Beispiel:
In einer Gemeinde mit 15.000 Einwohnern sind 24 Gemeinderäte zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat daher 24 Stimmen.

Wie kann ich meine Stimmen verteilen?

Es gibt folgende Möglichkeiten, wie du deine Stimmen verteilen kannst:

  • Man kann Kandidierende entweder auf einer Liste (Grüne z. B. = Kumulieren)) oder auf verschiedenen Listen (Freie Wähler, Grüne etc. = Panaschieren) ankreuzen. Aber Vorsicht: Auf keinen Fall mehr Stimmen verteilen als maximal möglich! Die Maximalzahl der Stimmen steht auf dem Stimmzettel.
  • Jede Partei oder Wählergruppierung hat eine vorgeschlagene Liste auf dem Stimmzettel. Diese Liste kann man oben ankreuzen. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen.
  • Man kann das auch kombinieren: Man kann ein Listenkreuz vergeben und gleichzeitig Stimmen (1, 2, max. 3) an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste oder anderer verteilen, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet.

Hinweis: Jegliche zusätzliche Markierungen auf dem Stimmzettel machen ihn ungültig! Es muss definitiv der Wählerwille erkennbar sein. Daher bitte nur in den vorgesehenen Felder ankreuzen oder Stimmen verteilen und vor Abgabe zählen, ob alle Stimmen vergeben sind.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden, die am 16. Februar von den Gemeinden verschickt wird. Das Formular enthält den Antrag für einen Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen. Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen!

Weitere Informationen zur Auszählung und detaillierte Infos zur Kommunalwahl gibt es auf den Seiten des Staatsministeriums: