Patrick Friedl: „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel beim Wasserschutz“. Landtags-Grüne bringen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes ein. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes vorgestellt. Ziel ist es, den Schutz von Bayerns Wasserressourcen angesichts der Herausforderungen durch Klimawandel, Hochwasser und Dürre zu verbessern. Der Entwurf setzt neue Maßstäbe für den Wasserschutz und legt den Fokus auf ökologische Maßnahmen und nachhaltige Nutzung.
„Wir müssen das bayerische Wassergesetz auf einen zukunftsfähigen Stand bringen, damit wir die Herausforderungen der Zukunft meistern können. Denn zum einen braucht unsere Bevölkerung einen besseren und verlässlichen Schutz vor immer bedrohlicheren Hochwassern und Sturzfluten. Und zum anderen müssen wir unser Trinkwasser schützen, damit es als unser wichtigstes Lebensmittel auch in Zukunft noch sicher zur Verfügung steht“, betont Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung.
Die Grünen-Landtagsfraktion setzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein klares Zeichen für den Schutz von Bayerns Wasserressourcen und fordert die Staatsregierung auf, endlich entschlossen zu handeln.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:
- den Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten sowie den Schutz des Grundwassers als überragendes öffentliches Interesse zu verankern,
- ökologische Maßnahmen beim Hochwasserschutz und Grundwasserschutz zu priorisieren,
- Überschwemmungsgebiete über das bisherige 100-jährige Hochwasser-Ereignis (HQ100) hinaus auszuweisen,
- Trinkwasserschutzgebiete auszuweiten und deren Ausweisung zu beschleunigen,
- und digitale und öffentlich zugängliche Wasserbücher einzuführen, um Grundwasserentnahmen transparent zu dokumentieren.
Patrick Friedl: „Wasserschutz muss angesichts von Klimaüberhitzung, Dürren und fallenden Grundwasserpegeln jetzt auch gesetzlich oberste Priorität erhalten. Die Gerichte sehen das längst so für den Trinkwasserschutz. Künftig muss klar sein, dass eine Gefährdung von Grundwasser und damit Trinkwasser in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen sein muss. Das stellen wir mit dem „überragenden öffentlichen Interesse“ am Grundwasserschutz mit unserem Gesetzentwurf sicher. Ein Gipsabbau unter einem geschützten Wassereinzugsgebiet ist dann keine Frage mehr. Das darf es dann gesichert nicht mehr geben. Um es klar zu sagen: Trinkwasserschutz und natürlicher Hochwasserschutz müssen endlich auch gesetzlich Vorrang bekommen.“
Den Gesetzentwurf und weitere Infos finden Sie hier.